„We have a deal on the Climate Law!“

- Neue EU-Klimaziele für 2030 -

„We have a deal on the Climate Law!“ twitterte der  Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans in den frühen Morgenstunden des 21. Aprils.

Die EU hat neue Ziele zur Eindämmung des Klimawandels verabschiedet und sich verpflichtet, diese rechtsverbindlich zu machen. Unter einem neuen Gesetz, auf das sich die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament in harten Verhandlungen geeinigt haben, sollen die Kohlenstoffemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Das Ziel, die Emissionen bis 2030 um 55 Prozent zu reduzieren, wurde von den EU-Staats- und Regierungschefs ursprünglich im Dezember angekündigt. Widerspruch vom EU-Parlament und von Umweltgruppen, die sich für höhere Ziele einsetzten, verzögerten die Einigung. Frühere EU-Ziele hatten eine Reduzierung um 40 Prozent gefordert. Der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmerman, bezeichnete die Einigung als "einen bahnbrechenden Moment für die EU und ein starkes Signal an die Welt".

In dem Klimagesetz wird darüberhinaus auch rechtlich verbindlich festgeschrieben werden, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird. Ab diesem Zeitpunkt will die Staatengemeinschaft somit weniger Treibhausgase ausstoßen, als sie anderweitig kompensiert.

"Unser politisches Versprechen, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu werden, ist nun auch eine rechtliche Verpflichtung.", sagte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen.

"Das Klimagesetz bringt die EU für die kommende Generation auf einen grünen Pfad. Es ist unser verbindliches Versprechen an unsere Kinder und Enkelkinder.“

Das EU-Parlament hatte sich für ein höheres Ziel von 60 Prozent Reduktion eingesetzt.

Die Unterhändler des Europaparlaments akzeptierten jedoch nach mehr als 15-stündigen Verhandlungen letztlich die Marke, die die EU-Staats- und Regierungschefs Ende 2020 vorgegeben hatten.

Ein weiterer Streitpunkt war neben dem Prozentwert auch  die Frage, ob und inwieweit die Mengen Kohlendioxid eingerechnet werden sollen, die von Wälder, Pflanzen und Böden gespeichert werden.

Die Einbeziehung dieser sogenannten Senken würde nämlich zu einem niedrigeren Einsparziel führen.

Die Grünen sowie Umweltschützer*innen beklagen diese "Rechentricks", durch die die tatsächlichen Einsparungen nur 52,8 Prozent betragen würden. So twitterte der Europaabgeordnete der Grünen Michael Bloss, dass das Klimagesetz eine große Enttäuschung sei und fügte hinzu: "Wir haben hart gekämpft, aber wenig erreicht“.

Die Einigung erfolgte im Vorfeld eines virtuellen Klimagipfels der Staats- und Regierungschefs 22. und 23. April 2021, bei dem die USA ihre eigenen Klimaziele für 2030 bekannt gaben.

US-Präsident Joe Biden, der das Treffen leitete, ist an seinem ersten Tag im Amt dem Pariser Klimaabkommen beigetreten, das sein Vorgänger Donald Trump aufgekündigt hatte. Zudem verpflichtete sich Biden bis 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen.

Darüber hinaus fällte das Bundesverfassungsgericht acht Tage nach der Einigung auf ein neues EU-Klimaziel, ein zukunftweisendes Urteil über das deutsche Klimaschutzgesetz, nachdem mehrere Umweltorganisationen Verfassungsbeschwerden gegen verschiedene Vorschriften des Klimaschutzgesetzes eingelegt hatten. Das Gesetz gehe nicht weit genug und seie in Teilen nicht mit den Grundrechten vereinbar, so die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln und nachzubessern um den Vereinbarungen des Pariser Klimaabkommen, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden soll - sowie dem Ziel Deutschlands und der EU einer Treibhausgas-Neutralität bis 2050 zu erreichen, gerecht zu werden.

In ihrer Urteilsbegründung schreiben die Richter in Karlsruhe, das die Ziele des Pariser Abkommens in Artikel 20 des Grundgesetzes verankert sind. Das hat zur Folge, dass diese Ziele die Messlatte für die deutsche Klimapolitik sind.

Zudem verletzt die derzeitige Klimapolitik der Bundesregierung die grundrechtlichen Freiheiten zukünftiger Generationen, da hohe Emissionsminderungslasten auf die Zeit nach 2030 verschoben werden und so beinahe alle Bereiche des menschlichen Lebens von drastischen Einschränkungen bedroht sind.

Noch Ende März erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Klage von zehn Familien für strengere Klimaziele in der EU für unzulässig. Im sogenannten People's Climate Case entschieden die Richter, Einzelpersonen könnten nicht gegen EU-Gesetze klagen, die alle betreffen.

Der Beschluss der Karlsruher Richter zum deutschen Klimaschutzgesetz könnte nun andere Gerichte ermutigen, ähnlich zu entscheiden und weitere Richterinnen und Richter dazu ermutigen könnte, ähnliche Urteile zu sprechen.

Das verschärfte Ziel für 2030 ist eine Etappe auf dem Weg, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Wie das konkret erreicht werden soll, wird die EU-Kommission im Juni diesen Jahres in dem Gesetzespaket "Fit for 55" erklären. Außerdem soll ein 15-köpfiger unabhängiger Rat eingerichtet werden, der die EU bei Klimamaßnahmen und -zielen beraten soll.