EU einigt sich auf Aussetzung der Roaminggebühren bis 2032
Am 8. Dezember haben die EU-Institutionen eine Neufassung der Roaming-Verordnung angenommen. Diese enthält Rechtsvorschriften, die es den EuropäerInnen ermöglichen, ihre Telefone innerhalb der EU ohne zusätzliche Gebühren zu benutzen, um zehn Jahre verlängert werden.
EU-MobilfunknutzerInnen werden somit bis 2032 weiterhin kostenloses Roaming in ganz Europa für Mobiltelefonate und das Surfen im Internet nutzen können.
Seit 2017 ist die Abschaffung der Roaming-Gebühren eine der beliebtesten Reformen für die EU-VerbraucherInnen, die es den EuropäerInnen ermöglicht, ihre nationalen Mobilfunktarife in der gesamten EU ohne zusätzliche Kosten zu nutzen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission ist die mobile Datennutzung im Sommer 2019 um das 17-fache gestiegen, verglichen mit dem Sommer 2016, bevor die Roaming-Kosten abgeschafft wurden.
Betroffen sind alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen, nicht aber Großbritannien, das die EU-Vorschriften seit dem 1. Januar dauerhaft nicht mehr anwendet.
Die Regelung wurde nach einer politischen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und Slowenien, das derzeit den rotierenden EU-Ratsvorsitz innehat, verlängert.
„Die Regelung für Roaming zu Inlandspreisen hat Kommunikation auf Reisen in Europa einfacher und kostengünstiger gemacht.“, sagte der slowenische Minister für öffentliche Verwaltung Bostjan Koritnik.
Er bezeichnete sie als eine der “größten Erfolgsgeschichten” der EU.
Freier Zugang zu Notdiensten
Reisende werden ohne zusätzliche Gebühren Zugang zu Notdiensten haben – sei es per Anruf oder per SMS. Dies schließt auch die Übermittlung von Informationen zum Anruferstandort ein. Es wurde vereinbart, dass die BetreiberInnen auch Informationen über die europäische Notrufnummer 112 bereitstellen müssen.
Höhere Netzqualität für die VerbraucherInnen
Die VerbraucherInnen werden auf Reisen Zugang zu Roamingdiensten in der gleichen Qualität haben, die sie von zu Hause gewohnt sind. So werden VerbraucherInnen, die normalerweise 5G-Dienste zu Hause nutzen, auch 5G-Roamingdienste in Anspruch nehmen können, wo immer sie verfügbar sind. Wenn bestimmte Faktoren die Qualität des Roaming-Erlebnisses beeinträchtigen könnten, müssen die Betreiber ihre KundInnen unverzüglich darüber informieren. Absichtliches Herunterdrosseln ist so nicht mehr möglich.
Keine unerwartet hoher Gebühren
Auf Reisen ins Ausland müssen die Bürgerinnen und Bürger möglicherweise Kundendienstnummern, Helpdesks oder Versicherungsgesellschaften anrufen. Während diese Dienste in der Regel kostenlos oder mit begrenzten Gebühren angeboten werden, wenn der Anruf von zu Hause aus erfolgt, sehen sich die VerbraucherInnen oft mit zusätzlichen Kosten und unerwartet hohen Rechnungen konfrontiert, wenn sie sich aus dem Ausland einwählen. Von nun an sind die Betreibende verpflichtet, ihre KundInnen angemessen über solche Zusatzkosten im Ausland zu informieren, damit sie sich bewusst für oder gegen die Nutzung solcher Dienste entscheiden können.
Reisende können mit überraschend hohen Rechnungen konfrontiert werden, wenn ihr Telefon eine Verbindung zu nicht-terrestrischen Netzen herstellt, beispielsweise wenn sie sich in einem Flugzeug oder auf einem Schiff befinden. Die neue Verordnung gewährleistet eine bessere Information und eine automatische Unterbrechung solcher Dienste, wenn die Rechnung einen Betrag von 50 € oder eine andere vordefinierte Grenze erreicht. Die Betreibenden können zusätzliche Dienste anbieten, wie zum Beispiel die Möglichkeit, das Roaming in Flugzeugen und auf Schiffen abzuschalten.
Forderung nach Abschaffung der Aufschläge für EU-interne Anrufe
Während der Verhandlungen drängten die Abgeordneten darauf, die Aufschläge für Anrufe innerhalb der EU (wie beispielsweise von Belgien nach Italien) abzuschaffen, da die VerbraucherInnen immer noch hinsichtlich des Unterschieds zwischen Roaming-Anrufen und Anrufen innerhalb der EU verwirrt sind. Für Intra-EU-Anrufe gilt derzeit eine Obergrenze von 19 Cent pro Minute. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kommission die Situation prüft und beurteilt, ob eine weitere Senkung der Obergrenzen erforderlich ist.
Die Roamingentgelte auf der Großkundenebene, der Preis, den sich die Betreibenden gegenseitig in Rechnung stellen, wenn ihre KundInnen beim Roaming in der EU andere Netze nutzen, werden ab 2022 auf 2 € pro Gigabyte gedeckelt und schrittweise auf 1 € im Jahr 2027 gesenkt. Wenn die Verbrauchenden beim Roaming ihre vertraglich festgelegten Obergrenzen überschreiten, dürfen die zusätzlichen Entgelte nicht höher sein als die Obergrenzen für das Großkunden-Roaming.
Obwohl die Kosten für Anrufe aus der Heimat ins EU-Ausland mittlerweile gedeckelt sind, bemängeln VerbraucherschützerInnen vom europäischen Verbraucherverband Beuc, dass diese im Vergleich zu Inlandstarifen immer noch sehr hoch seien.
Wie geht es weiter?
Die Vorschriften sollen am 1. Juli 2022 in Kraft treten, rechtzeitig, damit die BürgerInnen weiterhin von den Vorteilen des „Roam like at home“ profitieren können. Bevor die neue Verordnung in Kraft treten kann, müssen EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten sie zwar noch bestätigen. Das dürfte jedoch lediglich eine Formalie sein.