Kommission genehmigt Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland


- Investitionsstrategie Deutschlands für Kohäsionsmittel im Umfang von mehr als 20 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021–2027-

Die Europäische Kommission hat am Dienstag, den 19. April, die Genehmigung ihre Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland im Rahmen der Kohäsionspolitik 2021-2027 bekannt gegeben.

Hintergrund - Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Kohäsionspolitik“? Was ist eine „Partnerschaftsvereinbarung“?

Die Kohäsionspolitik ist die Strategie der Europäischen Union, die zur Förderung und Unterstützung einer "harmonischen Gesamtentwicklung" ihrer Mitgliedstaaten und Regionen beitragen sowie Ungleichgewichte zwischen Ländern und Regionen ausgleichen soll.

Es handelt sich um eine Entwicklungspolitik, die auf die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der EU abzielt. Der Fokus liegt hierbei darauf, Bedingungen für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung zu fördern, die Qualität der Umwelt in den Regionen der EU zu verbessern und die Integration der regionalen Wirtschaft zu stärken. Auf diese Weise ermöglicht die Kohäsionspolitik, die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Artikel 174 verankert ist, allen EU-Bürgern, unabhängig von ihrem Wohnort, zum gemeinsamen politischen Projekt eines europäischen Raums mit einem hohen Maß an Entwicklung, Zusammenhalt und Solidarität beizutragen und davon zu profitieren.

Im Rahmen dieser Kohäsionspolitik arbeitet jeder Mitgliedstaat der EU gemeinsam mit der Kommission eine Partnerschaftsvereinbarung aus. Dabei handelt es sich um ein strategisches Dokument, das der Planung von Investitionen aus den kohäsionspolitischen Fonds und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFAF) während der Laufzeit des mehrjährigen Finanzrahmens dient. In der Partnerschaftsvereinbarung werden Strategien und Investitionsprioritäten des betreffenden Mitgliedsstaates festgelegt, die sich an den Prioritäten der EU orientieren. Darüberhinaus werden in der Vereinbarung nationale sowie regionale Programme benannt, die das entsprechende EU-Mitgliedsland umsetzen möchte. Zudem werden vorläufige jährliche Mittelzuweisungen für jedes einzelne Programm aufgeführt.

Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland 

Die Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland umfasst Investitionen in Höhe von mehr als 20 Milliarden Euro und ermöglicht somit die Umsetzung von 52 operationellen Programmen, 31 regionalen Programmen, 2 nationalen Programmen und 19 Interreg-Programmen.

Die Partnerschaftsvereinbarung umfasst drei kohäsionspolitische Fonds: den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und den Fonds für einen gerechten Übergang (JTF)  sowie den Europäischen Meeres‑, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)

Jedes der 16 Bundesländer in Deutschland ist Verwalter eines eigenen EFRE- und ESF+-Programms. Die Ausnahme bildet Niedersachsen, das sich für eine Kombination eines EFRE/ESF+-Programms entschieden hat. Auf Bundesebene erfolgt die Durchführung des EMFAF-Programms  sowie eines separate bundesweiten ESF+-Programms.

Zudem wird die Förderfähigkeit und Umsetzung des Just Transition Funds (JTF) in den Regionen, die am stärksten von der Klimaveränderung betroffen sind, von der neuen Partnerschaftsvereinbarung geregelt.

Der Schwerpunkt der Vereinbarung liegt auf einer grüneren Wirtschaft (19 % der Gesamtmittel), der Forschung und Innovation (30 % der Gesamtinvestitionen), der Förderung des sozialen Zusammenhalts (ebenfalls 31 % der Gesamtmittel) sowie auf der Einbeziehung der Menschen vor Ort in die Projektentwicklung (5 % der Gesamtinvestitionen). Zusätzlich ist der Mechanismus für einen gerechten Übergang, dem 12 % der Gesamtinvestitionen zukommen, eine weitere Priorität der neuen Partnerschaftsvereinbarung.

Grünere Wirtschaft

Um in Deutschland bis 2045 die Klimaneutralität zu erreichen, werden voranging strategische Investitionen in die Energieeffizienz und die Verringerung der Kohlenstoffemissionen getätigt. Auch die Anpassung an den Klimawandel wird unterstützt, einschließlich der Finanzierung von Hochwasserschutz, Initiativen zur städtischen Mobilität, Umweltschutz und Verringerung der Umweltverschmutzung.

Forschung und Innovation

Die neue Partnerschaftsvereinbarung soll der Förderung von Forschung und Innovation in Unternehmen dienen und für die Digitalisierung sowie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und intelligente Spezialisierung eingesetzt werden.

Förderung des sozialen Zusammenhalts

Ein Hauptaugenmerk der neuen Vereinbarung liegt auf der Förderung des  sozialen Zusammenhalts. Ein besonderes Stichwort ist hierbei Inklusion, diese soll sich sowohl in qualitativ hochwertigen berufliche Aus- und Weiterbildungschancen, als auch in der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Gruppen und der Schaffung von Hilfsdiensten für ältere Menschen wie Pflege- und Begleitdienste widerspiegeln. Von besonderer Bedeutung ist darüberhinaus der Bereich der sozialen Eingliederung, der insbesondere die Bekämpfung von Kinderarmut und die Integration von Migranten und Flüchtlingen zum Ziel hat.

Die bereits angesprochenen Aus- und Weiterbildungschancen sollen zudem zur Widerstandsfähigkeit von Arbeitskräften und Unternehmen beitragen.

Einbeziehung der Menschen vor Ort in die Projektentwicklung

Die Mittel, die für Instrumente der territorialen Entwicklung vorgesehen sind, zielen auf die Entwicklung integrierter territorialer Strategien, speziell in städtischen Gebieten, ab. Insbesondere Sachsen-Anhalt bindet lokale Aktionsgruppen in die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, die Entscheidungsfindung und die Mittelzuweisung ein und stärkt damit benachteiligte ländliche und städtische Gebiete.

Mechanismus für einen gerechten Übergang

Die hier getätigten Investitionen sollen sicherzustellen, dass der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft fair verläuft und niemand zurückgelassen wird. Durch die Konzentration auf Regionen, Industriezweige und Arbeitnehmer, die vor den größten Herausforderungen und Hürden stehen trägt der Mechanismus zur Milderung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Übergangs bei.

Nach der Partnerschaftsvereinbarung mit Griechenland, handelt es sich bei der Vereinbarung mit Deutschland nun um die zweite Partnerschaftsvereinbarung, die in der neunen Förderperiode genehmigt wurde.


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