Meilensteine der EU

1945: Vom Krieg zum Frieden

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges stellte sich in ganz Europa die Frage: Wie kann man einen solchen Krieg in Zukunft vermeiden und dauerhaft Frieden und Sicherheit garantieren? Gerade zum damaligen Zeitpunkt eine schwierige Frage, da die Verhältnisse der Länder untereinander sehr angespannt waren und insbesondere Deutschland und Frankreich auf eine lange eher feindschaftliche Beziehung zurückblicken konnten.

1950: Die Schuman-Erklärung

Am 9. Mai 1950 erklärte der französische Außenminister Robert Schuman in einer Rede: „Europa lässt sich nicht mit einem Schlag herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung: Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen.“
Der sogenannte Schuman-Plan sah vor, dass die Kohle- und Stahlproduktion der mitwirkenden Länder zusammengelegt wird. Auf diese Weise soll ein weiterer Krieg zwischen Deutschland und Frankreich „nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich“ gemacht werden.

1951: Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

Am 18. April 1951 wurde durch die Unterzeichnung des Pariser Vertrags die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet. Die Mitgliedsländer (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) verband das Bestreben den freien Verkehr mit Kohle und Stahl und den freien Zugang zur Produktion zu sichern und somit zur Ausweitung der Wirtschaft, der Beschäftigung und zu besseren Lebensbedingungen beizutragen.  Die Kohle- und Stahlproduktion wurde einer gemeinsamen, supranationalen Aufsichtsbehörde unterstellt, der Hohen Behörde. Diese hatte folgende Aufgaben:
– Überwachung des Marktes
– Überwachung der Einhaltung der Wettbewerbsregeln 
– Gewährleistung von Preistransparenz

1957: Gründung der Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)

Am 25. März 1957 unterzeichneten die gleichen sechs Länder (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) die Römischen Verträge und gründeten damit die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Ziel der Unterzeichnerstaaten war der Aufbau eines gemeinsamen Marktes, die Verbesserung der Lebensbedingungen sowie die Angleichung der Wirtschaftspolitik, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern und die Koordination und Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Staaten.
Mit der Unterzeichnung des EURATOM-Vertrags einigte man sich auf die gemeinsame Forschung sowie die friedliche Nutzung der Atomenergie in Europa.

1968: Abschaffung der Binnenzölle

Am 1. Juli 1968 trat die Zollunion in Kraft. Die verbleibenden Zölle im innergemeinschaftlichen Handel werden 18 Monate vor dem im Vertrag von Rom festgelegten Termin abgeschafft. Auf Güter aus Drittländern wurden nun EWG-weit einheitliche Zölle erhoben. Der Grundstein für den weltweit größten Handelsraum war gelegt.

1973: Norderweiterung

Am 1. Januar 1973 fand die erste Erweiterung der EWG durch den Beitritt des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks statt. Die EWG hatte nun 9 Mitgliedsländer. Die Norweger lehnten den Beitritt im Rahmen eines Referendums ab.

1979: Erste Direktwahl des Europaparlaments

Im Juni 1979 waren zum ersten Mal die Wählerinnen und Wähler aus den damaligen neun Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft aufgerufen, ihre Europaabgeordneten zu wählen. Vorher wurden sie von den nationalen Parlamenten entsandt.

1981: Beitritt Griechenlands

Griechenland trat am 1. Januar 1981 der Europäischen Gemeinschaft bei. Mit dieser Erweiterung wurde die Demokratie in Griechenland, nach dem Sturz der Militärdiktatur und der Wiederherstellung der Demokratie 1974, gefestigt.

1985: Europaflagge als offizielles Symbol

Schon 1955 beschloss der Europarat das Motiv der Flagge als sein Symbol zu verwenden. 1983 übernahm das Europäische Parlament die Flagge für Europäische Gemeinschaften, bevor sie 1985 von den EU-Staats- und ‑Regierungschefs aller Mitgliedsländer als offizielles Symbol der späteren Europäischen Union angenommen wurde.

1986: Süderweiterung

Im Januar 1986 traten auch Spanien und Portugal der Europäischen Gemeinschaft bei.

1987: Einheitliche Europäische Akte

Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) war die erste große Reform der Gründungverträge der Europäischen Gemeinschaft. Sie trat am 1. Juli 1987 in Kraft. Die Einheitliche Europäische Akte bildete die Grundlage für die Vollendung des europäischen Binnenmarktes, dessen Schaffung nicht durch gesetzmäßige oder steuerliche Beschränkungen verzögert werden  soll und brachte zudem wichtige institutionelle Reformen.

1989: Fall der Berliner Mauer

Der Fall der Berliner Mauer im November 1989 hatte nicht nur den Weg zur deutschen Einheit bereitet, sondern auch das Zusammenwachsen der heutigen Europäischen Union gefördert. 1990 traten auch die neuen Bundesländer der Europäischen Gemeinschaft bei.

1992: Vertrag von Maastricht

Mit dem Vertrag von Maastricht, der am 7. Februar 1992 unterzeichnet wurde und 1993 in Kraft trat, heißt die Europäische Gemeinschaft von nun an „Europäische Union“. Das „Haus Europas“ beruhte von nun an auf einer Dreisäulenstruktur:
1. Säule: Fortführung der Europäische Gemeinschaft (EG). sowie die Ausdehnug auf weitere Politikfelder. Miteingeschlossen sind die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) und die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). 
2. Säule: Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
3. Säule: Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Hierbei handelt es sich um eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit in den Bereichen Einwanderung, Asylrecht, Kampf gegen die organisierte Kriminalität, etc. 

1993: Festlegung der Kopenhagener Kriterien

Möchte ein Land in die EU aufgenommen werden, muss es Kriterien erfüllen. Diese Kriterien, die sogenannten Kopenhagener Kriterien, wurden im Juni 1993 vom Europäischen Rat auf dem Gipfeltreffen des Europäischen Rats in der dänischen Hauptstadt und 1995 vom Europäischen Rat von Madrid bestätigt. Sie sind die Richtschnur für den Beitritt in die EU. 
Die Beitrittskriterien betreffen die drei Bereiche Politik, Wirtschaft sowie die Anerkennung des gemeinschaftlichen Besitzstandes der EU:


Das politische Kriterium: 
institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung
Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten


Das wirtschaftliche Kriterium: 
eine funktionsfähige Marktwirtschaft 
Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten


Das Acquis-Kriterium: 
die Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich der Fähigkeit, die zum EU-Recht (dem „Besitzstand“) gehörenden gemeinsamen Regeln, Normen und politischen Strategien wirksam umzusetzen
Übernahme der Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion

1995: Norderweiterung & das In-Kraft-Treten des Schengener-Abkommens

Nach den1993 begonnenen Beitrittsverhandlungen traten Österreich, Finnland und Schweden am 1. Januar 1995 der EU bei.
Das 1985 unterzeichnete Schengener Abkommen trat in Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal und Spanien in Kraft. Dabei handelte es sich um:

  • die Möglichkeit des freier Personenverkehrs ohne Grenzkontrollen
  • die Vereinheitlichung der Vorschriften für Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt von Ausländern im ,,Schengen-Raum” (einheitliches Schengen-Visum)
  • Regeln für die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für Asylanträge
  • polizeiliche Zusammenarbeit
  • Maßnahmen gegen grenzüberschreitenden Drogenhandel
  • Zusammenarbeit der Schengenstaaten im Justizwesen

1997: Vertrag von Amsterdam

Auf den Vertrag von Maastricht folgte der Vertrag von Amsterdam, der am 2. Oktober 1997 nach zweijährigen Verhandlungen unterzeichnet wurde. Dieser neue Vertrag sollte die zwischenstaatliche Zusammenarbeit der Regierungen der Mitgliedsländer der Europäischen Union perfektionieren. Darüber und band die aus dem EU-Rahmen herausgelöste Schengen-Zusammenarbeit wieder in den EG-Vertrag ein. Ebenso wurde die Sozialpolitik mit in den Vertrag eingeschlossen. Von nun an waren alle Mitgliedstaaten angehalten, die gemeinschaftlichen Bestimmungen in diesen Bereichen zu beachten.
Durch institutionelle Reformen wurde vor allem das Europäische Parlament gestärkt. Zudem wurde zur Verbesserung der Bürgernähe der Grundrechtsschutz ausgebaut.

2001: Der Vertrag von Nizza

Die Staats- und Regierungschefs einigten sich während des EU-Gipfels in Nizza vom 7. bis 11. Dezember 2000 auf den Vertrag von Nizza. Er wurde am 26. Februar 2001 von den 15 Mitgliedstaaten unterzeichnet und sah eine institutionelle Reform der EU vor, um die Erweiterung auf 25 Staaten zu ermöglichen und ein größeres Europa handlungsfähig zu halten. Der Vertrag von Nizza trat am 1. Februar 2003 in Kraft.

2002: Euro-Einführung

Ab dem 1. Januar 2002 stand der Euro in 12 der damals 15 EU-Mitgliedstaaten (in allen außer Dänemark, Schweden und Großbritannien) als offizielle Währung, nach einer langen Vorbereitungszeit von 40 Jahren, zur Verfügung.

2004: Historische Erweiterung der EU

Möglich geworden durch den Vertrag von Nizza kam es am 1. Mai 2004 nach einer langen Verhandlungsphase zwischen der EU und jedem Beitrittskandidaten zum Beitritt von 10 neuen Staaten: Zypern, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei und Slowenien.

2007: Erweiterung der EU & Vertrag von Lissabon

Am 1. Januar 2007 traten Bulgarien und Rumänien der Europäische Union bei. 
Nachdem die Bürgerinnen und Bürger Frankreichs und der Niederlande den »Vertrag über eine Verfassung für Europa« im Mai und Juni 2005 in einem Volksentscheid mehrheitlich abgelehnt hatten, einigen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten im Oktober 2007 auf den Inhalt eines Reformvertrags.
Der Vertrag wurde am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet. 
Ziel des Vertrags von Lissabon war es die EU handlungsfähiger, demokratischer, und transparenter zu gestalten.
Ein Teil der Neuerungen des Vertrags entsprachen inhaltlich dem im Jahr 2005 gescheiterten Verfassungsvertrag, während andere Punkte vom ursprünglichen Entwurf abwichen. 
Die wesentlichen Punkte des Vertrags sind:

  • Stärkung der Demokratie und des Grundrechtsschutzes
  • Steigerung der Verständlichkeit des europäischen Primärrechts
  • Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Union

2013: Beitritt Kroatiens

Im Rahmen einer Volksbefragung am 22. Januar 2012 stimmten die Bürger Kroatiens mit ca. 67% der Stimmen für den EU-Beitritt. So so wird Kroatien am 1. Juli 2013  28. EU-Mitgliedstaat.

2020: Brexit

Das Vereinigte Königreich trat am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union aus. Eine knappe Mehrheit (51,9 Prozent) der Briten hatte am 23. Juni 2016 für einen Austritt aus der EU, den Brexit,  gestimmt. Die Austrittsverhandlungen wurden Ende März 2017 formal eingeleitet und sollten eigentlich bereits nach zwei Jahren ihren Abschluss finden (29. März 2019). Seit dem 1. Februar 2020 zählt das Vereinigte Königreich offiziell nicht mehr zu den EU-Mitgliedstaaten, bleibt aber während der Übergangsphase, welche bis  Ende 2020 andauert,  im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion. Während dieser Zeit soll mit der EU ein Freihandelsabkommen ausgehandelt werden. Die Verhandlungen über den neuen Handelsvertrag laufen seit Anfang März 2020.